Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ-Ziffer: 5090
GOZ 5090: Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 5080
Abschnitt: F
Punktzahl:
110
Einfachsatz:
1,0
6,19 €
Regelhöchstsatz:
2,3
14,23 €
Höchstsatz:
3,5
21,65 €
Ausschlussziffern:
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