GOZ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffer: 5030

GOZ 5030: Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Wurzelkappe mit Stift, gegebenenfalls zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderer Verbindungselemente

Abschnitt: F

Punktzahl:

1.483

Einfachsatz:

1,0
83,41 €

Regelhöchstsatz:

2,3
191,84 €

Höchstsatz:

3,5
291,92 €
Ausschlussziffern:

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