Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ-Ziffer: 5030
GOZ 5030: Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Wurzelkappe mit Stift, gegebenenfalls zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderer Verbindungselemente
Abschnitt: F
Punktzahl:
1.483
Einfachsatz:
1,0
83,41 €
Regelhöchstsatz:
2,3
191,84 €
Höchstsatz:
3,5
291,92 €
Ausschlussziffern:
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