Was ist eine Kassenzulassung?

Lexikon

Unter einer Kassenzulassung versteht man die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Erhalten Ärzte eine Kassenzulassung, dürfen sie ihre ärztlichen Leistungen somit gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, sofern der Patient Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Wie erhält man eine Kassenzulassung?

Die Kassenzulassung wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erteilt. Um zugelassen zu werden, müssen Ärzte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Facharztanerkennung, die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Verfügbarkeit für die Versorgung von Patienten. Ohne eine Kassenzulassung sind Ärzte lediglich dazu berechtigt, Privatleistungen abzurechnen.

Häufige Fragen zur Kassenzulassung

Um eine Kassenzulassung zu erhalten und somit an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, müssen Ärzte festgelegte berufliche Qualifikationen vorweisen können. So ist zum einen ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie eine Approbation als Arzt notwendig. Außerdem muss eine Weiterbildung zum Allgemeinarzt oder Facharzt erfolgt sein.

Ärzte, die eine Kassenzulassung anstreben, können diese beim örtlichen Zulassungsausschuss beantragen. Es ist ein Antragsformular auszufüllen, das Angaben zum Vertragsarztsitz und Fachgebiet enthält. Zudem sind Dokumente wie der Arztregisterauszug, die Bescheinigung über die ärztlichen Tätigkeiten, ein Lebenslauf und ein polizeiliches Führungszeugnis beizufügen.

In der Regel endet die Zulassung durch den Tod oder den Verzicht des Arztes. In Einzelfällen kann es auch sein, dass ein Arzt seine Zulassung verliert, wenn er die vertragsärztliche Tätigkeit nach Erhalt des schriftlichen Zustellungsbescheids zu spät aufnimmt. Zu einem Entzug kann es zum Beispiel bei der Verletzung ärztlicher Pflichten kommen.

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