Die Anzahl der Arztfälle eines Arztes entspricht der Summe aller Patienten, die er in einem Quartal behandelt hat. In Einzelpraxen entspricht der Arztfall meist einem Behandlungsfall. In Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten kann ein Behandlungsfall hingegen auch die Behandlung durch mehrere Ärzte umfassen. So ergibt die Behandlung eines Patienten durch drei Ärzte demnach drei Arztfälle.
Nach § 21 Abs. 1b BMV-Ä handelt es sich um einen Arztfall, wenn alle folgenden Aspekte zutreffend sind:
- Es handelt sich um den gleichen Versicherten.
- Die Behandlung wird durch den gleichen Arzt vorgenommen.
- Der Arzt nimmt an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
- Die Leistungen werden im gleichen Quartal erbracht.
- Die Leistungen werden zulasten derselben Krankenkasse erbracht.
- Die Leistungen werden unabhängig von der Betriebs- oder Nebenbetriebsstätte erbracht.