Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ 9130: Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten (Bone Splitting), gegebenenfalls mit Auffüllung der Spalträume mittels Knochen oder Knochenersatzmaterial, gegebenenfalls einschließlich zusätzlicher Osteosynthesemaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren und deren Fixierung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, oder vertikale Distraktion des Alveolarfortsatzes einschließlich Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Neben der Leistung nach der Nummer 9130 ist die Leistung nach der Nummer 9100 nicht berech- nungsfähig.
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