Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ 9120: Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Mit einer Leistung nach der Nummer 9120 sind folgende Leistungen abgegolten: Schaffung des Zugangs zur Kieferhöhle durch Knochenfensterung (auch Knochendeckel), Präparation der Kieferhöhlenmembran, Anhebung des Kieferhöhlenbodens und der Kieferhöhlenmembran, Lagerbildung, gegebenenfalls Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes, Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial), gegebenenfalls Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren – einschließlich Fixierung – , gegebenenfalls Reposition des Knochendeckels, Verschluss der Kieferhöhle und Wundverschluss
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