GOZ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffer: 9140

GOZ 9140: Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes gegebenenfalls einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der Aufnahmeregion, einschließlich der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Abschnitt: K

Punktzahl:

650

Einfachsatz:

1,0
36,56 €

Regelhöchstsatz:

2,3
84,08 €

Höchstsatz:

3,5
127,95 €
Ausschlussziffern:

Bei Entnahme von einem oder mehreren Knochenblöcken ist das Doppelte der Gebühr nach der Nummer 9140 berechnungsfähig.
Von einem Knochenblock im Sinne dieser Abrechnungsbestimmung ist auszugehen, wenn dieser bei der Implantation eigenständig fixiert werden muss.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Feedback
Wähle eine Option
Betroffene Ziffer
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
E-Mail
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Text
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen

Jetzt ohne Risiko beim Abrechnungsstellen-Vergleich anfragen

Zeit sparen
Zeit sparen

Mit einer Anfrage auf abrechnungsstelle.com zahlreiche Angebote erhalten

Keine Kosten
Keine Kosten

Der Abrechnungsstellen-Vergleich ist für Leistungserbringer gänzlich kostenfrei

Keine Verpflichtung
Keine Verpflichtung

Ihre Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet nicht zum Vertragsabschluss

Jetzt kostenlos Abrechnungsstellen vergleichen

Probieren Sie den Vergleichsrechner jetzt unverbindlich aus und lassen sich passende Tarife anzeigen.

Lupe