GOZ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffer: 9050

GOZ 9050: Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

Abschnitt: K

Punktzahl:

313

Einfachsatz:

1,0
17,60 €

Regelhöchstsatz:

2,3
40,49 €

Höchstsatz:

3,5
61,61 €
Ausschlussziffern: GOZ 9010, GOZ 9040
  1. Die Leistung nach der Nummer 9050 ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 9010 und 9040 berechnungsfähig.
  2. Die Leistung nach der Nummer 9050 ist je Implantat höchstens dreimal und höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig.

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