GOZ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffer: 5140

GOZ 5140: Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung

Abschnitt: F

Punktzahl:

80

Einfachsatz:

1,0
4,50 €

Regelhöchstsatz:

2,3
10,35 €

Höchstsatz:

3,5
15,75 €
Ausschlussziffern:

Das Wiedereingliedern derselben provisorischen Brücke, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung ist mit den Gebühren nach den Nummern 5120 bis 5140 abgegolten.

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