GOZ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffer: 4055

GOZ 4055: Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn

Abschnitt: E

Punktzahl:

13

Einfachsatz:

1,0
0,73 €

Regelhöchstsatz:

2,3
1,68 €

Höchstsatz:

3,5
2,56 €
Ausschlussziffern: GOZ 1040, GOZ 4060, GOZ 4090, GOZ 4100

Die Leistungen nach den Nummern 4050 und 4055 sind für denselben Zahn innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig.

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