Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ-Ziffer: 4005
GOZ 4005: Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z.B. des Parodontalen Screening-Index PSI)
Abschnitt: E
Punktzahl:
80
Einfachsatz:
1,0
4,50 €
Regelhöchstsatz:
2,3
10,35 €
Höchstsatz:
3,5
15,75 €
Ausschlussziffern:
Die Leistung nach der Nummer 4005 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.
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