Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ-Ziffer: 3210
GOZ 3210: Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Abschnitt: D
Punktzahl:
140
Einfachsatz:
1,0
7,87 €
Regelhöchstsatz:
2,3
18,11 €
Höchstsatz:
3,5
27,56 €
Ausschlussziffern:
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