GOZ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffer: 3020

GOZ 3020: Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes

Abschnitt: D

Punktzahl:

270

Einfachsatz:

1,0
15,19 €

Regelhöchstsatz:

2,3
34,93 €

Höchstsatz:

3,5
53,15 €
Ausschlussziffern:

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Feedback
Wähle eine Option
Betroffene Ziffer
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Text
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.

Kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich

Jetzt in unserem Abrechnungsstellen-Vergleich die passende Abrechnungsstelle finden.
Kostenfrei und unverbindlich für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Chefärzte.

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen