Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ-Ziffer: 2320
GOZ 2320: Wiederherstellung einer Krone, einer Teilkrone, eines Veneers, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder einer Verblendung an festsitzendem Zahnersatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedereingliederung und Abformung
Abschnitt: C
Punktzahl:
350
Einfachsatz:
1,0
19,68 €
Regelhöchstsatz:
2,3
45,27 €
Höchstsatz:
3,5
68,90 €
Ausschlussziffern:
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