Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ 2195: Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o.Ä. zur Aufnahme einer Krone
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Die Leistungen nach den Nummern 2180, 2190 oder 2195 sind neben den Leistungen nach den Nummern 2150 bis 2170 nicht berechnungsfähig.
Die Leistung nach der Nummer 2180 ist neben der Leistung nach der Nummer 2190 nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach der Nummer 2195 ist neben der Leistung nach der Nummer 2180 berechnungsfähig. Die Leistungen nach den Nummern 2180, 2190 und/oder die Leistung nach der Nummer 2195 ist je Zahn nur jeweils einmal berechnungsfähig. Die Kosten für die Verankerungselemente sind gesondert berechnungsfähig.
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Feedback senden
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen
Jetzt ohne Risiko beim Abrechnungsstellen-Vergleich anfragen
Mit einer Anfrage auf abrechnungsstelle.com zahlreiche Angebote erhalten
Der Abrechnungsstellen-Vergleich ist für Leistungserbringer gänzlich kostenfrei
Ihre Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet nicht zum Vertragsabschluss
Probieren Sie den Vergleichsrechner jetzt unverbindlich aus und lassen sich passende Tarife anzeigen.