Digitale Patientenaufklärung

Digitale Patientenaufklärung
Telemedizin

Eine digitale Patientenaufklärung stellt eine hilfreiche Ergänzung zum persönlichen Aufklärungsgespräch dar und kann Ihnen als Arzt wertvolle Zeit einsparen. Welche rechtlichen Vorgaben es zu beachten gilt, von welchen Vorteilen Sie profitieren können und welche Anbieter am besten zu Ihrer Praxis passen, erfahren Sie im Folgenden.

Kurz und knapp

  • Die digitale Patientenaufklärung eignet sich nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zum persönlichen Aufklärungsgespräch.
  • Eine schriftliche Aufklärungsdokumentation dient als Beweis in eventuellen Haftungsfällen.
  • Die Patientenaufklärung enthält Angaben zu Art, Umfang, Durchführung, erwartbaren Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten der Behandlung (§ 630e BGB).

Grundlagen der (digitalen) Patientenaufklärung

Eine ausführliche Patientenaufklärung dient dazu, den Patienten über die Notwendigkeit, die Art, den Ablauf sowie die Schwere einer Behandlung bzw. eines Eingriffs zu informieren, Risiken sowie mögliche Komplikationen aufzuzeigen und ggf. alternative Therapiemöglichkeiten vorzustellen. Das Ziel der Patientenaufklärung besteht darin, den Patienten so gründlich zu beraten, dass dieser abschließend selbst die Notwendigkeit bzw. Dringlichkeit einer Behandlung gegenüber den erwarteten Erfolgsaussichten und Risiken abwägen und sich somit für oder gegen eine Behandlung bzw. einen Eingriff entscheiden kann.

Im Rahmen der digitalen Patientenaufklärung erfolgt ein Teil dieser Aufklärungsarbeit digital, d. h. mithilfe eines Smartphones oder eines Tablets. Hierzu erhält der Patient das Aufklärungsschreiben entweder bereits im Vorfeld per E-Mail, um es sich bereits zuhause durchlesen zu können, oder er erhält im Wartezimmer die Zeit, sich die Aufklärung in Ruhe auf einem praxiseigenen Tablet anzusehen.

Rechtliche Anforderungen an die (digitale) Patientenaufklärung (§ 630e BGB)

Die fundierte Aufklärung der Patienten gehört zu den grundlegenden Berufspflichten von Ärzten. Wird ein medizinischer Eingriff durchgeführt, für den keine Aufklärung stattgefunden hat und für den keine Einwilligung des Patienten eingeholt wurde, kann sich der behandelnde Arzt der Körperverletzung schuldig machen. Daher ist es vor jedem medizinischen Eingriff erforderlich, den Patienten ordnungsgemäß aufzuklären, sodass dieser eine fundierte Entscheidung darüber treffen kann, ob er den jeweiligen Eingriff durchführen lassen möchte oder nicht.

Die Rechtsgrundlage zur Patientenaufklärung findet sich in § 630e BGB. Demnach gilt es, im Vorfeld einer Behandlung bzw. eines Eingriffes die folgenden Rechtsvorschriften zu berücksichtigen:

  • Mündliche Aufklärung: Die Patientenaufklärung erfolgt mündlich. Das ausschließliche Aushändigen eines schriftlichen Dokuments genügt nicht.
  • Fähiger Aufklärer: Die Patientenaufklärung muss entweder durch den behandelnden Arzt selbst erfolgen oder aber zumindest durch eine Person, die über die entsprechende Ausbildung und Erfahrung verfügt, als dass sie die Behandlung durchführen könnte.
  • Rechtzeitig: Dem Patienten muss nach dem Aufklärungsgespräch ausreichend Bedenkzeit eingeräumt werden, um eine durchdachte Entscheidung für oder gegen den Eingriff treffen zu können.
  • Verständlich: Sie müssen als Arzt verständliche Worte und Erklärungen zur Patientenaufklärung wählen. Der Patient muss der Aufklärung sowohl sprachlich als auch inhaltlich folgen können.
  • Kopien aushändigen: Lassen Sie Ihren Patienten eine schriftliche Patientenaufklärung unterschreiben, stehen Sie in der Pflicht, Ihrem Patienten eine Durchschrift/Kopie der unterzeichneten Dokumente auszuhändigen.

Hinweis:
Eine Ausnahme der Aufklärungspflicht stellen Notfälle dar, beispielsweise wenn der Patient in Lebensgefahr schwebt und nicht ansprechbar ist (§ 630e Abs. 3 BGB). Zu Gunsten des Patienten ist in diesen Fällen eine Behandlung auch ohne vorherige Patientenaufklärung möglich bzw. sogar verpflichtend.

Neben den Rechtsvorgaben aus § 630e BGB müssen im Rahmen der Patientenaufklärung zudem datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden, um die sensiblen, personen- und gesundheitsbezogenen Daten Ihrer Patienten zu schützen. Grundlage hierfür stellt die Datenschutz-Grundverordnung dar.

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Worüber muss aufgeklärt werden?

Grundsätzlich sollte eine Patientenaufklärung all diejenigen Informationen enthalten, die der Patient benötigt, um eine fundierte Entscheidung darüber treffen zu können, ob er die Behandlung bzw. den Eingriff wahrnehmen möchte oder nicht.

Gemäß § 630e Abs. 1 BGB gehören hierzu Angaben hinsichtlich

  • Art,
  • Umfang,
  • Durchführung,
  • zu erwartende Folgen,
  • Risiken,
  • Notwendigkeit,
  • Dringlichkeit,
  • Eignung und
  • Erfolgsaussichten der Behandlung.

Sofern verschiedene Behandlungsansätze bestehen, die mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten bzw. Risiken einhergehen, gilt es, den Patienten auch über diese Alternativen entsprechend aufzuklären (§ 630e Abs. 1 S. 3 BGB).

Digitale Patientenaufklärung
Digitale Patientenaufklärung

Zwei Wege der digitalen Patientenaufklärung: Smartphone vs. Tablet

Grundsätzlich kann die digitale Patientenaufklärung auf zwei Wegen erfolgen:

  1. Ihr Patient erhält die digitalen Aufklärungsbögen per E-Mail und kann diese zu einer Zeit seiner Wahl bei sich zuhause oder auch unterwegs durchlesen.
  2. Ihr Patient erhält die digitalen Aufklärungsbögen auf einem Praxis-Tablet, sobald er bei Ihnen vor Ort zu seinem Termin erscheint.

Beide Möglichkeiten bringen Ihre Vor- und Nachteile mit sich:

Smartphone
zuhause / ortsunabhängig
Tablet
in der Praxis
  • vertrautes Gerät
  • hygienischer
  • keine Anschaffungskosten für Praxis-Tablet
  • alle Patienten im Wartezimmer können die Unterlagen parallel an ihrem Smartphone ausfüllen
  • größere Schrift
  • automatisch mit Praxis-WLAN verbunden
  • kleinere Schrift
  • fremdes Gerät
  • Desinfektion des Tablets nötig
  • teurer
  • ggf. Wartezeit bis das Tablet frei ist

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihren Patienten beide Optionen anzubieten. Das ermöglicht es Ihnen, die Vorteile der digitalen Patientenaufklärung per Smartphone bzw. per Tablet miteinander zu vereinen.

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Anwendungsfälle der digitalen Patientenaufklärung

Die digitale Patientenaufklärung ist grundsätzlich für all diejenigen Anwendungsfälle geeignet, in denen andernfalls eine analoge (d. h. nicht EDV-gestützte) Aufklärung stattfinden würde. Die digitale Patientenaufklärung eignet sich damit unter anderem für die folgenden Anwendungsfälle:

  • Invasive Eingriffe
  • Impfungen
  • Anästhesie
  • radiologische Kontrastmitteluntersuchungen
  • Medikamentenverschreibung
  • Off-Label-Use von Medikamenten

Vorteile der digitalen Patientenaufklärung

Die digitale Patientenaufklärung bringt gegenüber dem bisherigen, analogen Vorgehen einige Vorteile mit sich – sowohl für Sie als Arzt als auch für Ihr Praxisteam und Ihre Patienten.

Vorteile für Patienten

  • weniger Zeitdruck
  • fühlen sich z. T. besser aufgeklärt
  • bessere Verständlichkeit durch Videos und Animationen
  • automatisches Ausfüllen der Stammdaten
  • mehr Zeit für direktes Gespräch & offene Fragen
  • Wartezeit kann sinnvoll überbrückt werden
  • in Kliniken: kein mehrmaliges Ausfüllen für verschiedene Abteilungen nötig

Vorteile für Ärzte & Praxisteams

  • papierlose Praxis möglich
  • geringere Papier- und Druckkosten
  • immer aktuell (kein Vorrat veralteter Formulare)
  • Aktualisierung gemäß geltenden Gesetzen & Leitlinien
  • Zeitersparnis & Effizienz
  • mehr Zeit für direktes Gespräch & offene Fragen
  • kein Entziffern unleserlicher Handschrift
  • kein Scannen oder Abtippen erforderlich
  • Entlastung des Praxisteams
  • platzsparende Archivierung
  • vereinfachte Auffindbarkeit
  • Schutz vor Brand, Wasserschäden und anderen Einflüssen
  • abteilungsübergreifender Zugriff möglich

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Christoph Lay
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Nachteile & Grenzen der digitalen Patientenaufklärung

Neben all den o. g. Vorteilen geht die digitale Patientenaufklärung auch mit nennenswerten, wenn auch wenigen Nachteilen einher.

  • Herausforderung für wenig technik-affine Patienten
  • ausreichende Feinmotorik erforderlich

Den zahlreichen Vorteilen der digitalen Patientenaufklärung stehen zudem rechtliche Grenzen gegenüber. So bringt die digitale Patientenaufklärung zwar o. g. Vorteile mit sich, jedoch darf die Aufklärung nicht ausschließlich per digitalem Aufklärungsbogen erfolgen. Stattdessen bleibt weiterhin ein persönliches Arzt-Patienten-Gespräch erforderlich und sinnvoll, um Ihrer Sorgfaltspflicht sowie Ihrer Informations- und Aufklärungspflicht ordnungsgemäß nachzukommen und eine einwandfreie Aufklärung zu gewährleisten.

Die digitale Patientenaufklärung stellt somit keinen Ersatz für die bisherigen Aufklärungsgespräche dar, sondern eine Ergänzung. So können die digitalen Dokumente genutzt werden, um bereits im Vorfeld einen Teil der Aufklärung zu übernehmen. Das persönliche Aufklärungsgespräch kann anschließend genutzt werden, um offene Fragen oder Unklarheiten zu klären. Auf diese Weise kann der direkte Patientenkontakt möglichst effizient gestaltet werden.

Haftungsabsicherung: Ist eine schriftliche Patientenaufklärung verpflichtend?

Grundsätzlich kann sich eine Einverständniserklärung auch aus konkludentem Verhalten ergeben, d. h. indem ein Patient zu einem vereinbarten Termin erscheint und eine Behandlung in Anspruch nimmt. Nicht immer bedarf es demnach einer formalen Unterschrift des Patienten, um vom Einverständnis eines Patienten ausgehen zu können. Eine schriftliche Aufklärung ist also nicht vorgeschrieben. Aber: eine schriftliche Bestätigung dient als Absicherung für den Fall eventueller Arzthaftungsansprüche. Denn ohne schriftliche Dokumentation der Patientenaufklärung und der damit einhergehenden Einverständniserklärung ist es im Zweifelsfall schwierig nachzuweisen, dass eine vollständige und rechtlich einwandfreie Aufklärung stattgefunden hat.

Auch sonst unterliegt die Patientenaufklärung keinen formellen Anforderungen. Demnach ist auch eine digitale Aufklärung rechtlich unbedenklich. Die digitale Patientenaufklärung hat zudem den Vorteil, dass sie revisionssicher abgespeichert und bei Bedarf (z. B. im Falle eines Haftungsprozesses) in Sekundenschnelle im Praxisverwaltungssystem gefunden und zur Beweisführung herangezogen werden kann.

Abgesehen von dieser rechtlichen Absicherung hat die schriftliche Patientenaufklärung den Vorteil, dass Patienten dem Gespräch dank der schriftlichen Notizen besser folgen und das Besprochene im Nachgang nochmal nachlesen können. Auch wenn das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch durch die schriftliche, digitale Aufklärung nicht entfallen darf, können durch die digitale Begleitung der Patientenaufklärung dennoch Zeit eingespart und die Gesprächsqualität gesteigert werden.

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Das sollte auf Ihrem Patientenaufklärungsbogen nicht fehlen

Je nach Anwendungsfall (z. B. Impfberatung oder Aufklärung über Operationsrisiken) muss die Patientenaufklärung verschiedene Informationen enthalten. Grundsätzlich lässt sich jedoch zusammenfassen, dass Sie Ihren Patienten im Rahmen des Aufklärungsgespräches über die folgenden Punkte informieren und aufklären sollten:

  • Diagnose
  • empfohlene Behandlungsmethode
  • empfohlenes Patientenverhalten vor, während und nach dem Eingriff (z. B. auf Alkohol, viel Wasser trinken, bestimmte Lebensmittel vermeiden)
  • Risiken und Nebenwirkungen sowie ihre jeweilige Wahrscheinlichkeit
  • Bestätigung, dass alles verstanden wurde
  • Bestätigung, dass dem Patienten genügend Zeit eingeräumt wurde, um offene Fragen zu klären
  • Bestätigung der empfohlenen Behandlungsmethode
  • Unterschrift des Patienten & des Arztes

Fazit: digitale Patientenaufklärung als Vorbereitung auf das Aufklärungsgespräch

Zwar stellt die digitale Patientenaufklärung keinen Ersatz für das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch dar, jedoch eine effiziente Ergänzung: So können vorbereitete Patienten, die die digitale Patientenaufklärung bereits im Vorfeld in Ruhe durchgelesen haben, ihre Zeit im persönlichen Gespräch mit Ihnen zielführender nutzen und gezielt Fragen stellen, anstatt den Aufklärungsbogen gemeinsam mit Ihnen Abschnitt für Abschnitt durchzulesen. So sparen Sie als Arzt nicht nur Zeit, sondern erreichen gleichzeitig eine höhere Aufklärungsqualität.

Um das meiste aus der Digitalisierung Ihrer Praxis herauszuholen, empfiehlt sich der Einsatz gleich mehrerer verschiedener digitaler Praxisformulare. So bieten viele der o. g. Anbieter nicht nur Formulare zur digitalen Patientenaufklärung, sondern auch digitale Anamnesebögen, Datenschutzerklärungen, Einverständniserklärungen, Honorarvereinbarungen oder Behandlungsverträge, die Ihnen dabei helfen, die Prozesse in Ihrer Praxis zu optimieren und effizienter zu gestalten. Der Einsatz dieser digitalen Formulare steigert nicht nur die Effizienz in Ihrer Praxis, sondern ermöglicht zudem eine papierlose Praxis, in der Papier- und Druckkosten eingespart und Ressourcen geschont werden.

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Häufige Fragen zur digitalen Patientenaufklärung

Die digitale Patientenaufklärung muss immer auch mit einem mündlichen Aufklärungsgespräch einhergehen (§ 630e BGB). Zudem muss das Gespräch entweder vom behandelnden Arzt selbst geführt werden oder von einem Arzt, der über eine ausreichende Ausbildung verfügt, als dass er die Behandlung ebenso durchführen könnte. Des Weiteren muss die Patientenaufklärung frühzeitig vor dem jeweiligen Eingriff stattfinden und für den Patienten verständlich sein. Sofern der Patient einen schriftlichen Aufklärungsbogen unterzeichnet, ist ihm eine Kopie dessen auszuhändigen.

Die (digitale) Patientenaufklärung muss Angaben zu der Art, dem Umfang, der Durchführung, den erwartbaren Folgen, den Risiken, der Notwendigkeit und Dringlichkeit, der Eignung und den Erfolgsaussichten der Behandlung enthalten (§ 630e Abs. 1 BGB).

Die digitale Patientenaufklärung eignet sich unter anderem zur Aufklärung vor invasiven Eingriffen (Operationen), Impfungen, Anästhesien, radiologischen Kontrastmitteluntersuchungen, Medikamentenverschreibungen oder dem Off-Label-Use von Medikamenten. Grundsätzlich kann sie immer dann ergänzend eingesetzt werden, wenn andernfalls eine analoge Patientenaufklärung stattfinden würde.

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