Was ist eine Teilgemeinschaftspraxis?

Lexikon

Unter einer Teilgemeinschaftspraxis (auch: Teilberufsausübungsgemeinschaft) ist der Zusammenschluss mehrerer Ärzte aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Zwecken gemeint. Dadurch wird Ärzten eine gemeinsame Ausübung ihrer Berufstätigkeit ermöglicht.

Vorteil einer Teilgemeinschaftspraxis

Der Vorteil ist, dass die Ärzte ihre Einzelpraxen unabhängig von der Teilgemeinschaftspraxis weiter betreiben können und mit den anderen Ärzten nur für ausgewählte ärztliche Leistungen in Zusammenarbeit treten.

Diese Form der Praxisführung ist seit dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) nach § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV erlaubt. Sie ist deutlich von der Gemeinschaftspraxis abzugrenzen. Denn im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis ist die Teilgemeinschaftspraxis auf ein festgelegtes medizinisches Leistungsangebot beschränkt.

Voraussetzungen für eine Teilgemeinschaftspraxis

Um eine Berechtigung zur Eröffnung einer Teilgemeinschaftspraxis zu erhalten, haben die beteiligten Ärzte bestimmte Kriterien zu erfüllen. Die Bundesärztekammer hat folgende Voraussetzungen festgelegt:

  • Es muss ein Wille zur gemeinsamen Berufsausübung bestehen.
  • Es ist ein schriftlicher Gesellschaftervertrag aufzusetzen.
  • Es muss eine Außenankündigung der Gesellschaft in Form eines Praxisschilds erfolgen.
  • Es ist ein Behandlungsvertrag mit der Gemeinschaft abzuschließen.
  • Eine gemeinsamen Patientenbehandlung ist verpflichtend.
  • Alle beteiligten Ärzte müssen über gleiche Rechte und Pflichten verfügen und werden gleichermaßen in unternehmerische Risiken und Chancen miteinbezogen.
  • Es muss gemeinsames Personal sowie gemeinsame Räume und Praxiseinrichtungen geben.

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