Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 5361: Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und cholangiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff –
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Neben der Leistung nach Nummer 5361 sind die Leistungen nach den Nummern 370, 5170 sowie 5295 nicht berechnungsfähig.
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