GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5130

GOÄ 5130: Halsorgane oder Mundboden – gegebenenfalls in mehreren Ebenen –

Abschnitt: O

Punktzahl:

280

Einfachsatz:

1,0
16,32 €

Regelhöchstsatz:

1,8
29,38 €

Höchstsatz:

2,5
40,80 €
Ausschlussziffern:

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