Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4787
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4787 entspricht mit einer Punktzahl von 2.000 einem Wert von 116,57 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 134,06 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 151,55 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 116,57 €
Schwellenwert: 134,06 €
Höchstwert: 151,55 €
Einfachsatz: 116,57 €
Schwellenwert: 134,06 €
Höchstwert: 151,55 €
Die GOÄ-Ziffer 4787 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 151,55 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4787 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.