Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 1056: Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche – gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals –
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Neben den Leistungen nach den Nummern 1055 und 1056 ist die intravaginale oder intrazervikale Applikation von Prostaglandin-Gel nicht gesondert berechnungsfähig.
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