Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4605
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4605 entspricht mit einer Punktzahl von 60 einem Wert von 3,50 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 4,02 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 4,55 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 3,50 €
Schwellenwert: 4,02 €
Höchstwert: 4,55 €
Einfachsatz: 3,50 €
Schwellenwert: 4,02 €
Höchstwert: 4,55 €
Die GOÄ-Ziffer 4605 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 4,55 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4605 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.