Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4532
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4532 entspricht mit einer Punktzahl von 100 einem Wert von 5,83 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 6,70 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 7,58 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 5,83 €
Schwellenwert: 6,70 €
Höchstwert: 7,58 €
Einfachsatz: 5,83 €
Schwellenwert: 6,70 €
Höchstwert: 7,58 €
Die GOÄ-Ziffer 4532 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 7,58 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 4532 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.