Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 3238
GOÄ 3238: Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm Eine neben der Leistung nach Nummer 3238 erforderliche Rektoskopie ist nach Nummer 690 zusätzlich berechnungsfähig.
Abschnitt: L
Punktzahl:
185
Einfachsatz:
1,0
10,78 €
Regelhöchstsatz:
2,3
24,80 €
Höchstsatz:
3,5
37,74 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3238
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 3238 entspricht mit einer Punktzahl von 185 einem Wert von 10,78 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 24,80 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 37,74 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 10,78 €
Schwellenwert: 24,80 €
Höchstwert: 37,74 €
Einfachsatz: 10,78 €
Schwellenwert: 24,80 €
Höchstwert: 37,74 €
Die GOÄ-Ziffer 3238 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 37,74 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 3238 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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