Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 3170
GOÄ 3170: Kolektomie, auch subtotal – mit Ileostomie –
Abschnitt: L
Punktzahl:
5.250
Einfachsatz:
1,0
306,01 €
Regelhöchstsatz:
2,3
703,82 €
Höchstsatz:
3,5
1.071,03 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3170
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 3170 entspricht mit einer Punktzahl von 5.250 einem Wert von 306,01 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 703,82 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 1.071,03 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 306,01 €
Schwellenwert: 703,82 €
Höchstwert: 1.071,03 €
Einfachsatz: 306,01 €
Schwellenwert: 703,82 €
Höchstwert: 1.071,03 €
Die GOÄ-Ziffer 3170 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 1.071,03 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 3170 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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