Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 3066
GOÄ 3066: Operation der Pericarditis constrictiva
Abschnitt: L
Punktzahl:
3.140
Einfachsatz:
1,0
183,02 €
Regelhöchstsatz:
2,3
420,95 €
Höchstsatz:
3,5
640,58 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3066
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 3066 entspricht mit einer Punktzahl von 3.140 einem Wert von 183,02 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 420,95 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 640,58 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 183,02 €
Schwellenwert: 420,95 €
Höchstwert: 640,58 €
Einfachsatz: 183,02 €
Schwellenwert: 420,95 €
Höchstwert: 640,58 €
Die GOÄ-Ziffer 3066 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 640,58 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 3066 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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