Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2711
GOÄ 2711: Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie -, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2640 oder 2642
Abschnitt: L
Punktzahl:
750
Einfachsatz:
1,0
43,72 €
Regelhöchstsatz:
2,3
100,55 €
Höchstsatz:
3,5
153,00 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2711
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2711 entspricht mit einer Punktzahl von 750 einem Wert von 43,72 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 100,55 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 153,00 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 43,72 €
Schwellenwert: 100,55 €
Höchstwert: 153,00 €
Einfachsatz: 43,72 €
Schwellenwert: 100,55 €
Höchstwert: 153,00 €
Die GOÄ-Ziffer 2711 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 153,00 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2711 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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