Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 2552
GOÄ 2552: Exstirpation eines retrobulbären Tumors auf transfrontal-transorbitalem Zugangsweg
Abschnitt: L
Punktzahl:
6.250
Einfachsatz:
1,0
364,30 €
Regelhöchstsatz:
2,3
837,88 €
Höchstsatz:
3,5
1.275,03 €
Ausschlussziffern:
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2552
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 2552 entspricht mit einer Punktzahl von 6.250 einem Wert von 364,30 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 837,88 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 1.275,03 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 364,30 €
Schwellenwert: 837,88 €
Höchstwert: 1.275,03 €
Einfachsatz: 364,30 €
Schwellenwert: 837,88 €
Höchstwert: 1.275,03 €
Die GOÄ-Ziffer 2552 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 1.275,03 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 2552 gehört zum GOÄ-Abschnitt L.
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