GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1834

GOÄ 1834: Operation eines aberrierenden Nierengefäßes – ohne Eröffnung des Nierenbeckens -, als selbständige Leistung

Abschnitt: K

Punktzahl:

1.480

Einfachsatz:

1,0
86,27 €

Regelhöchstsatz:

2,3
198,41 €

Höchstsatz:

3,5
301,93 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1834

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1834 entspricht mit einer Punktzahl von 1.480 einem Wert von 86,27 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 198,41 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 301,93 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 86,27 €
Schwellenwert: 198,41 €
Höchstwert: 301,93 €
Die GOÄ-Ziffer 1834 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 301,93 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1834 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.

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