GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 1819

GOÄ 1819: Resektion eines Harnleitersegments mit End-zu-End- Anastomose

Abschnitt: K

Punktzahl:

3.750

Einfachsatz:

1,0
218,58 €

Regelhöchstsatz:

2,3
502,73 €

Höchstsatz:

3,5
765,02 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1819

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1819 entspricht mit einer Punktzahl von 3.750 einem Wert von 218,58 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 502,73 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 765,02 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 218,58 €
Schwellenwert: 502,73 €
Höchstwert: 765,02 €
Die GOÄ-Ziffer 1819 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 765,02 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1819 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.

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