Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Lexikon

Bei individuellen Gesundheitsleistungen (kurz „IGeL“ oder auch „Selbstzahlerleistungen“ genannt) handelt es sich um ärztliche Leistungen, die keinen Bestandteil der vertragsärztlichen Gesundheitsversorgung darstellen und somit nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen zählen.

Infos zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

Patienten haben in Deutschland sowohl im ärztlichen und zahnärztlichen als auch im psychotherapeutischen Bereich einen Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige, notwendige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung, die dem anerkannten Stand der Medizin entspricht (§ 70 Abs. 1 SGB V). Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehen über diese Gesundheitsversorgung hinaus. Häufig ist nicht belegt, inwiefern die Behandlung notwendig oder tatsächlich der Gesundheit nützlich ist. Daher entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss darüber, für welche Behandlungen die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten trägt und welche Behandlungen aufgrund ihres anzweifelbaren Nutzens vom Patienten wiederum selbst zu übernehmen sind.

Hinweis:
Beim Gemeinsamen Bundesausschuss (kurz „G-BA“) handelt es sich um ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenhäuser, der Krankenkassen sowie dreier unparteiischer Mitglieder.

Übersicht der individuellen Gesundheitsleistungen

Eine Liste gängiger IGeL finden Sie auf der Website des IGeL-Monitors. Dort sind alle vom IGeL-Monitor beschriebenen und bewerteten IGeL alphabetisch aufgelistet und durchsuchbar.

Hier gelangen Sie zur Seite des IGeL-Monitors.

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Ärzte müssen ihre Patienten im Vorfeld darüber aufklären, wenn es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung handelt und der Patient die Kosten hierfür dementsprechend selbst übernehmen muss. Der Patient kann anschließend selbst entscheiden, ob er die Behandlung dennoch in Anspruch nehmen möchte und bereit ist, die daraus resultierenden Kosten selbst zu tragen.

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Beispiele für IGeL, die somit nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sind beispielsweise:

  • Schönheitsoperationen
  • psychotherapeutische Paartherapien
  • einige Maßnahmen zur Früherkennung
  • Untersuchungen zur Bestimmung der Blutgruppe

Im Rahmen der Individuellen Gesundheitsleistungen gibt es neben gänzlich freiwilligen, medizinisch nicht notwendigen Leistungen außerdem ärztliche Leistungen, die im Einzelfall durchaus medizinisch notwendig oder sinnvoll sein können.

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Liegt ein begründeter Krankheitsverdacht vor, kann eine medizinisch sinnvolle Behandlung oder Untersuchung vorliegen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt ist. Liegt hingegen kein begründeter Krankheitsverdacht vor, kann dieselbe Leistungen als IGeL gelten und muss vom Patienten entsprechend selbst getragen werden. Ein Beispiel für einen begründeten Krankheitsverdacht ist unter anderem eine familiäre Vorbelastung, die auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko schließen lässt.

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