Bei individuellen Gesundheitsleistungen (kurz „IGeL“ oder auch „Selbstzahlerleistungen“ genannt) handelt es sich um ärztliche Leistungen, die keinen Bestandteil der vertragsärztlichen Gesundheitsversorgung darstellen und somit nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen zählen.
Patienten haben in Deutschland sowohl im ärztlichen und zahnärztlichen als auch im psychotherapeutischen Bereich einen Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige, notwendige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung, die dem anerkannten Stand der Medizin entspricht (§ 70 Abs. 1 SGB V). Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehen über diese Gesundheitsversorgung hinaus. Häufig ist nicht belegt, inwiefern die Behandlung notwendig oder tatsächlich der Gesundheit nützlich ist. Daher entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss darüber, für welche Behandlungen die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten trägt und welche Behandlungen aufgrund ihres anzweifelbaren Nutzens vom Patienten wiederum selbst zu übernehmen sind.