Im Juni 2022 hat die Bundesärztekammer mitgeteilt, dass ihr Vorstand neue Abrechnungsempfehlungen zu HNO-ärztlichen Leistungen beschlossen hat. Diese seien zuvor vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer befürwortet worden und werden in diesem Artikel aufgeführt.
Zur Abrechnung einer Tonsillotomie stellt die Bundesärztekammer (BÄK) zwei Abrechnungsalternativen vor: