Im Juni 2022 hat die Bundesärztekammer mitgeteilt, dass ihr Vorstand neue Abrechnungsempfehlungen zu HNO-ärztlichen Leistungen beschlossen hat. Diese seien zuvor vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer befürwortet worden und werden in diesem Artikel aufgeführt.
Zur Abrechnung einer Tonsillotomie stellt die Bundesärztekammer zwei Abrechnungsalternativen vor: