Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ-Ziffer: 6180
GOZ 6180: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehmbaren Behandlungsgeräten einschließlich Abformung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig
Abschnitt: G
Punktzahl:
270
Einfachsatz:
1,0
15,19 €
Regelhöchstsatz:
2,3
34,93 €
Höchstsatz:
3,5
53,15 €
Ausschlussziffern:
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