GOZ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffer: 6180

GOZ 6180: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehmbaren Behandlungsgeräten einschließlich Abformung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig

Abschnitt: G

Punktzahl:

270

Einfachsatz:

1,0
15,19 €

Regelhöchstsatz:

2,3
34,93 €

Höchstsatz:

3,5
53,15 €
Ausschlussziffern: GOZ 0050

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