Praxisfinanzierung – In 5 Schritten zur Finanzierung der eigenen Praxis

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Praxisalltag

Die Praxisfinanzierung (auch Niederlassungsfinanzierung genannt) wird einen relevanten Einfluss auf die Liquidität Ihrer Arztpraxis und Ihre finanzielle Situation in den kommenden etwa zehn bis fünfzehn Jahren haben. Daher ist es wichtig, sich entsprechend zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Im Folgenden erfahren Sie daher, wie Sie Ihren Kapitalbedarf ermitteln, welche Darlehens- und Tilgungsformen es gibt und wie Förderungen Sie finanziell entlasten können.

Kurz und knapp

  • Mithilfe eines Investitionskredits können Sie Ihre anfänglichen Investitionen finanzieren.
  • Ein Betriebsmittelkredit hilft Ihnen mithilfe einer Kreditlinie dabei, Ihre Liquidität zu wahren.
  • Praxisfinanzierungsberater können Sie dabei unterstützen, eine fundierte Finanzplanung aufzustellen, Fördermöglichkeiten zu prüfen und Ihren Finanzierungsantrag vorzubereiten.

Die 5 Schritte der Praxisfinanzierung im Überblick

Der Weg der Praxisfinanzierung lässt sich im Groben auf fünf Schritte herunterbrechen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der einzelnen fünf Schritte, bevor wir anschließend detaillierter auf die einzelnen Punkte eingehen werden.

1. Kapitalbedarfsermittlung
Bevor Sie eine Finanzierung für Ihre Arztpraxis beantragen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, wie viel Kapital Sie für Ihr Vorhaben benötigen. Eine professionelle Kapitalbedarfsanalyse unterstützt Sie dabei, diese Frage zu beantworten.

2. Finanzierungsberatung
Da die Auswahl einer (un-)geeigneten Finanzierung Ihrer Arztpraxis überaus weitreichende Folgen für den (Miss-)Erfolg Ihrer Selbstständigkeit hat, ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld ausreichend zu informieren und sich entsprechend beraten zu lassen. Dies erleichtert es Ihnen, ein passendes Darlehen mit sinnvoller Tilgungsform zu einer geeigneten Laufzeit und marktüblichen Zinsen auszuwählen.

3. Fördermöglichkeiten prüfen
Förderungen von Bund und Ländern können Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Unter anderem mithilfe von Einmalzahlungen, monatlichen Zuschüssen oder Bürgschaften können Ihnen Förderungen ein wenig finanzielle Last von den Schultern nehmen.

4. Finanzierung beantragen
Haben Sie sich hinreichend über die vielfältigen Möglichkeiten hinsichtlich Tilgung, Laufzeiten, Sicherheiten und Förderungen informiert, kann der Finanzierungsantrag nun offiziell vorbereitet und bei Ihrer Bank eingereicht werden.

5. Praxisgründung oder Praxisübernahme
Nachdem Ihre Praxisfinanzierung bewilligt wurde, steht den weiteren Schritten Ihrer Praxisübernahme bzw. der Neugründung einer eigenen Praxis nichts mehr im Wege.

Schritt 1: Die Kapitalbedarfsermittlung

Um eine sinnvolle Finanzierung in die Wege leiten zu können, ist es zunächst relevant zu wissen, wie hoch der Kapitalbedarf ist, d. h. wie viel Geld Sie für Ihren Start in die Selbstständigkeit als Arzt tatsächlich benötigen.

Der Kapitalbedarf setzt sich dabei vor allem, aber nicht nur, aus den folgenden Teilkosten zusammen, die es alle gleichermaßen in Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen gilt:

  • Bei einer Praxisübernahme: der Praxiswert, also der Kaufpreis
  • Umbau, Renovierungen & Modernisierungen
  • Anschaffung weiterer/neuer Medizingeräte
  • Anschaffung weiterer/neuer Einrichtungsgegenstände
  • Steuerberatung
  • Anwaltskosten (z. B. zur Vertragsgestaltung bei einer Praxisübernahme)
  • Weitere Dienstleistungskosten

In Zahlen: Wie viel kostet die Neugründung einer Arztpraxis?

Die Kosten für die Neugründung einer Arztpraxis belaufen sich im Durchschnitt auf 104.000 Euro. Die letztlichen Kosten für Ihre Praxisgründung sind dabei unter anderem abhängig von der Facharztrichtung und der Lage Ihrer Arztpraxis.

Hinsichtlich der Lage gilt das Gesetz von Angebot und Nachfrage: Da Praxisräumlichkeiten in Großstädten gefragter sind, sind auch die Mietpreise entsprechend höher.

Der Grund für die unterschiedlichen Gründungskosten verschiedener Facharztrichtungen wiederum liegt vor allem darin, dass je nach Facharztrichtung unterschiedliche Medizingeräte benötigt werden. Während Radiologen hochpreisige Geräte benötigen, um ihre Behandlungen durchführen zu können, sind für die Eröffnung einer psychotherapeutischen Praxis kaum teure Anschaffungen erforderlich.

Wie teuer ist die Übernahme einer Arztpraxis?

Sofern Sie eine bestehende Arztpraxis übernehmen, wird der Praxiskaufpreis voraussichtlich den größten Anteil Ihrer Gründungskosten ausmachen. Daher ist es wichtig, dass dem Kaufpreis eine möglichst fundierte Berechnung zugrunde liegt. Die Basis hierfür bildet eine Praxiswertermittlung. Wie teuer die die Übernahme einer Arztpraxis in konkreten Zahlen tatsächlich ist, wie sich der Praxiswert bei einer Praxisübernahme professionell errechnen lässt und welche Verfahren sich hierzu eignen, erfahren Sie im Folgenden.

Tipp:
Aufgrund der unterschiedlichen Interessen von Käufer und Verkäufer können die Einschätzungen über einen akzeptablen Kauf- bzw. Verkaufspreis trotz anerkannter Berechnungsverfahren deutlich voneinander abweichen. Ein Sachverständiger kann Sie dabei unterstützen, eine fundierte Berechnung aufzustellen und so einen angemessenen Kaufpreis zu ermitteln.

In Zahlen: Wie viel kostet die Übernahme einer Arztpraxis?

Die Kosten für die Übernahme einer Praxis können ebenso stark variieren wie die Kosten bei einer Praxisneugründung. Ausschlaggebend für die stark unterschiedlichen Preise sind auch hier vor allem die Lage der Praxis sowie die jeweilige Facharztrichtung. Da es immer mehr junge Ärzte in die Großstädte zieht, sind auch die Praxisübernahmepreise dort deutlich höher als auf dem Land. So lag der Übernahmepreis einer Einzelpraxis in der Großstadt in den Jahren 2019/2020 im Durchschnitt bei 117.600 Euro, während der Kauf einer Einzelpraxis auf dem Land durchschnittlich nur 70.000 Euro kostete.

Gemeindegröße Durchschnittliche Kosten für die Übernahme einer Einzelpraxis davon Übernahmepreis davon weitere Investitionskosten
Land 139.500 Euro 70.000 Euro 69.500 Euro
Kleinstadt 168.000 Euro 91.300 Euro 76.700 Euro
Mittelstadt 156.000 Euro 92.400 Euro 63.600 Euro
Großstadt 178.900 Euro 117.600 Euro 61.300 Euro
Quelle: Existenzgründungen Ärzt*innen 2019/2020, Eine Analyse der apoBank und des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi)

Neben der Lage der Arztpraxis entscheidet auch die Facharztrichtung maßgeblich über den Praxiswert. So kostete die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis in den Jahren 2019/2020 im Durchschnitt beispielsweise 53.100 Euro, während der Kauf einer orthopädischen Praxis mit Kosten in Höhe von durchschnittlich 403.700 Euro einherging. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Kosten für die Medizingeräte je nach Facharztrichtung sehr stark unterscheiden. Zudem bestehen in unterschiedlichen Facharztpraxen unterschiedliche Umsatz- und Gewinnpotenziale, welche einen ebenso großen Einfluss auf den Praxiswert haben.

Facharztrichtung Durchschnittliche Kosten für die Übernahme einer Einzelpraxis davon Übernahmepreis davon weitere Investitionskosten
Orthopäden 403.700 Euro 292.200 Euro 111.500 Euro
Gynäkologen 302.800 Euro 223.000 Euro 79.800 Euro
Innere Medizin (fachärztlich) 246.300 Euro 167.400 Euro 78.900 Euro
Hausärzte (einschließlich Allgemeinmediziner und Innere Medizin) 169.300 Euro 103.800 Euro 65.500 Euro
Psychotherapeuten 53.100 Euro 40.800 Euro 12.300 Euro
Quelle: Existenzgründungen Ärzt*innen 2019/2020, Eine Analyse der apoBank und des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi)

Die Praxiswertermittlung: Wie berechnet sich der Kaufpreis einer Arztpraxis?

Mithilfe einer professionellen Praxiswertermittlung können Sie als Arzt herausfinden, welcher Preis für den Kauf bzw. Verkauf einer Arztpraxis angemessen ist.
Der Praxiswert setzt sich aus dem materiellen Wert (Einrichtung, Medizingeräte etc.) sowie dem immateriellen Wert (sog. „Goodwill“) zusammen. Der Goodwill schließt dabei unter anderem den bestehenden Patientenstamm, den Ruf der Arztpraxis und die Lage ein.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick, welche Werte in die Praxiswertermittlung mit einfließen sollten.

Materieller Praxiswert (sog. Substanzwert) Immaterieller Praxiswert (sog. Goodwill)
  • Praxiseinrichtung (inkl. Möbel, Computer, Telefon usw., unter Berücksichtigung des Zustandes)
  • Medizingeräte (unter Berücksichtigung von Funktionalität und Zustand)
  • Medizinische Instrumente
  • Restbestände medizinischer Einwegprodukte (u. a. Impfstoffe, Mundschutzmasken, Einwegschürzen, Einwegkittel, Einmalhandschuhe etc.)
  • Praxis-Autos
  • Gekaufte Lizenzen/Software
  • Immobilie (sofern die Praxisräume ebenfalls abgekauft werden)
  • Bekanntheitsgrad der Arztpraxis
  • Ruf des bisherigen Praxisinhabers
  • Lage der Praxisräumlichkeiten
  • Verkehrsanbindung der Praxis (Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr, eigene Parkplätze, öffentliche Parkplätze in der Nähe usw.)
  • Größe und Kaufkraft des bestehenden Patientenstamms
  • Praxisorganisation und -prozesse
  • Qualität des Praxisteams (Bildungsstand, Weiterbildungen, Erfahrung etc.)

Mögliche Verfahren zu Berechnung eines angemessenen Praxiswerts sind die modifizierte Ertragswertmethode sowie die Ärztekammer-Methode. Beide Verfahren werden im Folgenden näher erläutert.

Praxisfinanzierung – In 5 Schritten zur Finanzierung der eigenen Praxis
Inkasso
Einzelpraxis BAG (ehemals Gemeinschaftspraxis) Praxisgemeinschaft MVZ
Praxisräume einzeln gemeinsam gemeinsam gemeinsam
Einrichtung & Geräte einzeln gemeinsam gemeinsam gemeinsam
Praxispersonal einzeln gemeinsam gemeinsam gemeinsam
Praxisname einzeln gemeinsam einzeln gemeinsam
Patientenstamm einzeln gemeinsam einzeln gemeinsam
Praxisdokumentation einzeln gemeinsam einzeln gemeinsam
Abrechnung einzeln gemeinsam einzeln gemeinsam
Haftung einzeln gemeinsam einzeln gemeinsam
Trennung von ärztlicher und kaufmännischer Leitung nein nein nein ja
Wer erhält die KV-Zulassung? Arzt Arzt Arzt MVZ
Übliche Rechtsformen Einzelunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Partnerschaftsgesellschaft (PartGG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Finanzierung Ihrer Arztpraxis: Eine umfassende Planung ist das A und O

Die hohen Investitionen einer Arztpraxis sollten nicht voreilig getätigt werden, denn der Investitionsbedarf in Labor- und Medizintechnik kann schnell auf über 100.000 Euro anwachsen. Jede Entscheidung sollte daher sorgfältig geplant und alle Optionen gegeneinander abgewogen werden. Auch in den operativen Abläufen ist die Planung grundlegend: Unter anderem muss der Zeitraum zwischen der Behandlung von Patienten und der Honorierung durch die Krankenkassen finanziell abgedeckt sein. Zudem sind medizinische Materialien mit hohen Bezugskosten verbunden. Deshalb ist es sinnvoll, Verbrauchsmaterialien in bestimmten Mengen zu bestimmten Zeiten zu bestellen und zu bezahlen, um finanzielle Mittel einzusparen.

Erstellen Sie eine umfassende Finanzplanung für die Sicherung Ihrer Praxisfinanzierung.

Detailliertes Finanzierungskonzept: Die Grundlage Ihrer Praxisfinanzierung

Als Arzt stehen Ihnen verschiedene Instrumente der Finanzierung zur Verfügung. Ein zuverlässiges Finanzierungskonzept ist Pflicht und sollte daher mit einem Fachmann oder Berater auf die individuellen Gegebenheiten hin entwickelt werden. Dieser Berater kann zudem auch die Möglichkeiten auf staatliche Förderung oder Bezuschussung prüfen und beantragen. Auch können Sie neben der passenden Finanzierungslösung bereits die passenden Angebote eines Abrechnungsdienstleisters für die spätere Unterstützung bei der Abrechnung einholen.

Überblick der Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Praxis

Aus eigenen Mitteln

Wenn Ihnen ausreichend eigene Mittel zur Verfügung stehen, sind Sie nicht auf Fremdkapital angewiesen.

Kredite

Sie entscheiden, ob Sie ein Festzinsdarlehen in Anspruch nehmen oder auf den Betriebsmittelkredit setzen, um Ihre monatlich anfallenden Kosten zu decken.

Unabhängiger Vergleich

Fördermittel

Beantragen Sie vor der Praxisgründung Fördermittel bei Ihrer Hausbank. Mögliche Fördermittel sind zum Beispiel Zuschüsse, zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften.

Einkausfinanzierung

Nutzen Sie den Service der Einkaufsfinanzierung, um Ihre Rechnungen zu tilgen und gleichzeitig Ihre Liquidität aufrechtzuerhalten.

Leasing

Planen Sie die Anschaffung teurer medizinischer Geräte für Ihre Praxis, kann sich ein Leasingvertrag lohnen, wenn die geplante Nutzungsdauer zehn Jahre nicht überschreitet.

Factoring

Bleiben Sie liquide, in dem Sie offene Forderungen an privatärztliche Verrechnungsstellen oder Factoring-Unternehmen verkaufen.

Der Weg zur eigenen Arztpraxis

Auf Ihrem Weg zur eigenen Arztpraxis müssen Sie sich unter anderem mit der Finanzierung Ihrer Praxis befassen. Egal ob Sie sich für eine Praxisübernahme oder eine Praxisgründung entscheiden. Zunächst sollten Sie einen Kapitalbedarfsplan aufstellen, mithilfe dessen Sie ermitteln, wieviel Startkapitel Sie in der Anlaufphase benötigen. Diese Phase endet mit dem ersten Geldeingang aus eigens generierten Umsätzen. Realistisch ist hierbei ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten, den es finanziell abzudecken gilt. Unabhängig von der gewählten Finanzierung sollten Sie genügend Puffer einplanen, um notfalls unvorhersehbare Kosten decken zu können.

Die richtige Praxisfinanzierung: Gründung und Übernahme finanzieren

Unabhängig von dem Weg zur eigenen Praxis, kommen für Sie die gleichen Möglichkeiten zur Finanzierung in Frage. Stehen Ihnen ausreichend eigene Mittel zur Verfügung, ermöglichen Sie sich damit die Finanzierung aus eigenen Mitteln.

In ca. 90% der Fälle werden Praxiskäufe oder -neugründungen jedoch durch Fremdkapital finanziert. Die Kreditfinanzierung mit einem Festzinsdarlehen ist der gängigste Weg und eine Laufzeit von zehn bis fünfzehn Jahren ist hierbei nicht ungewöhnlich. Für die Startphase empfiehlt sich ein Betriebsmittelkredit, der die laufenden Kosten deckt, bis Sie Ihre monatlichen Kosten selbst decken können. Ergänzend bietet sich die Beantragung von Fördermitteln an, um Ihre eigene Last zu mindern.

Die Praxisübernahme ist in der Regel nochmals teurer als die Gründung. Investitionen in Medizin- und Labortechnik und Modernisierungen erhöhen die notwendigen finanziellen Mittel. Ihr Finanzierungskonzept für die Praxisübernahme können Sie um Leasing und Investitionskredite ergänzen. Für die spätere Finanzierung der täglichen Abläufe können Sie zudem das Factoring und Anbieter für Einkaufsfinanzierung hinzuziehen. Wir stellen Ihnen alle Finanzierungsmöglichkeiten im Folgenden genauer vor.

Öffentliche Fördermittel: Unterstützung bei der Praxisfinanzierung

Zu Fördermitteln zählen alle Zuschüsse, zinsgünstigen Darlehen oder Bürgschaften, die Sie als Arzt beantragen können. Beachten Sie, dass Sie die öffentlichen Fördermittel über Ihre Hausbank beantragen müssen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben der eigenen Praxis beginnen. Nach einer Vertragsunterzeichnung oder der Bestellung praxisnotwendiger Güter entfällt der Anspruch.

Die Beantragung von Zuschüssen ist vor allem in Gebieten mit geringer ärztlicher Versorgungsdichte vielversprechend. Um die Versorgung dieser sicherzustellen, fördern Bund und Länder Existenzgründungen in diesen Gebieten. Zusätzlich sind Förderdarlehen eine attraktive Art der Finanzierung. Sie bieten Ihnen günstigere Konditionen als herkömmliche Kredite und weitere Vorteile wie zum Beispiel tilgungsfreie Jahre zu Beginn Ihrer Kreditlaufzeit.

Vorteile entstehen für Sie im Rahmen von Förderprogrammen außerdem durch privatwirtschaftlich organisierte Bürgschaftsbanken. Diese übernehmen gegenüber Ihrer Hausbank die Bürgschaft für Sie als Kreditabsicherung. Förderungen beantragen Sie über Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Landesförderinstitute oder die Bürgschaftsbanken der Bundesländer.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Fördermittel, die für Sie infrage kommen, um Ihren zu finanzierenden Umfang zu entlasten.

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Teure Anschaffungen für Ihre Arztpraxis: Fremdfinanzierung oder Leasing?

Medizinische Geräte sind die Musterbeispiele teurer Anschaffungen für Ihre Arztpraxis. Diese lassen sich über eine Fremdfinanzierung oder per Leasing finanzieren. Die Fremdfinanzierung erfolgt zumeist im Rahmen eines Investitionskredits Ihrer Bank. Das Gerät befindet sich dann sofort in Ihrem Eigentum und Sie können frei darüber verfügen. Diese Finanzierungsform bietet sich bei einer langfristigen Nutzung an oder zur Ablöse von Geräten bei einer Praxisübernahme.

Sollen Anschaffungen jedoch planmäßig unter zehn Jahren genutzt werden, rentiert sich ein tendenziell eher ein Leasingvertrag. Mit diesem erhalten Sie die Nutzungsrechte, aber nicht das Eigentum der Geräte. Als Gegenwert leisten Sie ein monatliches Nutzungsentgelt an den Anbieter. Zum Vertragsende wird Ihnen – je nach Art des Leasingvertrags – die Option des Kaufs eingeräumt oder das medizinische Gerät gegen ein neues ausgetauscht und Ihr Leasingvertrag fortgesetzt. Durch Leasing belasten Sie Ihre Kreditlinie nicht und die zu entrichtenden Raten sind steuerlich absetzbar.

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Mit Investitionskrediten in das Anlagevermögen investieren

Investitionskredite sind zweckgebunden für Investitionen in das Anlagevermögen einzusetzen. Demnach für Neuanschaffungen beim Kauf, der Übernahme, der Neugründung oder der Modernisierung einer Arztpraxis. Eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren ist Standard und die Verzinsung liegt unter der eines Betriebsmittelkredits.

Überbrückung von Liquiditätsengpässen: Betriebsmittelkredit zur kurzfristigen Praxisfinanzierung

Der Zweck eines Betriebsmittelkredits liegt in der Sicherung der Liquidität Ihrer Praxis. Er ist im Vergleich zum Investitionskredit von kürzerer Dauer und geht mit entsprechend höheren Zinsen einher. Die Einsatzmöglichkeiten können Sie flexibel wählen, zum Beispiel für laufende Betriebskosten oder Waren für den Praxisbetrieb. Ihre Bank kann Ihnen diesen Kredit in Form eines Extra-Darlehens oder als Kontokorrent-Kreditlinie gewähren. Die Zinsen fallen dann nur auf das beanspruchte Kreditvolumen an, je nach Bank wird ein Dispo-Kredit sogar zinslos erteilt.

Einkaufsfinanzierung: Mit den besten Einkaufskonditionen sparen

Eine intelligente Einkaufsfinanzierung hilft Ihnen, Ihre Rechnungen zu begleichen und dennoch liquide zu bleiben. Anbieter von Einkaufsfinanzierung begleichen Ihre Rechnungen in einem festgelegten Finanzierungsrahmen sofort für Sie und geben Ihnen damit die Flexibilität, Ihr Zahlungsziel zu verlängern. Im Gegenzug wird eine Finanzierungsgebühr zum ausgewählten Zahlungsziel fällig.
Von diesen Vorteilen der Einkaufsfinanzierung können Sie profitieren:

  • Erhalten Sie Ihre Liquidität unabhängig von Zahlungseingängen.
  • Nutzen Sie stets die Vorteile von Skonti und steigern Sie damit Ihre Rentabilität.
  • Verhandeln Sie als Sofortzahler bessere Einkaufskonditionen mit Lieferanten.
  • Entlasten Sie Ihre Kontokorrentlinie und vermeiden Sie Liquiditätsengpässe.
  • Verlängern Sie Ihr Zahlungsziel je nach Anbieter um bis zu 100 Tage.
  • Nutzen Sie eine einfache Abwicklung i.d.R. ohne lange Anträge, Sicherheiten oder
    Bürgschaften.

Nutzen Sie mit Einkaufsfinanzierung die Möglichkeit attraktiver Konditionen und sichern Sie gleichzeitig Ihre Liquidität.

Gesicherte Liquidität in Ihrer Arztpraxis: Finanzierung durch Factoring

Factoring verschafft Ihnen Zeit, sich auf Ihre operativen Abläufe zu konzentrieren. Denn bei dieser Finanzierungsmöglichkeit verkaufen Sie Ihre Forderungen an privatärztliche Verrechnungsstellen oder Factoring-Unternehmen. Der Partner liquidiert Ihnen einen Großteil der Forderung bereits innerhalb einer vereinbarten Zeit und zahlt Ihnen nach dem Begleichen der Forderung durch den Patienten den restlichen Forderungsbetrag – abzüglich der Factoring-Gebühren – aus. Zudem übernimmt das Factoring-Unternehmen i.d.R. das Risiko eines Zahlungsausfalls und haftet für die Bonität des Patienten.

Mehr zu dieser Finanzierungsmöglichkeit finden Sie in unserem Beitrag zum Factoring.

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Häufige Fragen zur Finanzierung einer Arztpraxis

In der Regel wird eine Praxis durch Kredite finanziert. Ergänzend dazu können Sie Fördermittel beantragen, die Ihre zu finanzierende Last senken. Bei der Anschaffung von teuren Geräten bietet sich zudem die Inanspruchnahme von Leasingverträgen an.

Während die Übernahme einer orthopädischen Praxis im Durchschnitt 403.700 Euro kostet, liegen die Übernahmekosten einer psychotherapeutischen Praxis bei nur 53.100 Euro (Quelle: apoBank, Stand 2019/2020). Die Finanzierung einer Praxisübernahme ist dabei häufig ohne Eigenkapital möglich. Für Praxisgründungen wird von den Banken dagegen oft ein Eigenkapital in Höhe von etwa 10-20 Prozent der Finanzierungssumme gewünscht.

Die Neugründung einer Arztpraxis kostet im Durchschnitt 104.000 Euro. Die Kosten variieren dabei jedoch stark in Abhängigkeit der Praxislage (Stadt vs. Land) und der jeweiligen Facharztrichtung. Auch die Kosten für die Übernahme einer Arztpraxis variieren stark. So betragen die durchschnittlichen Kosten für die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis nur 53.100 Euro, während Hausärzte für eine Praxisübernahme bereits durchschnittlich 169.300 Euro zahlen. Die Übernahme einer Praxis für Innere Medizin liegt mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von 246.300 Euro im Mittelfeld der Spanne. Die Kosten für eine gynäkologische Praxis sind mit 302.800 Euro bereits vergleichsweise hoch, werden jedoch noch von den Kosten für eine orthopädische Praxis in Höhe von durchschnittlich 403.700 Euro übertroffen (Quelle: apoBank, Stand 2019/2020).

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