Die Gebührenordnung für Ärzte (Abkürzung: GOÄ) ist ein Regelwerk für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen in Deutschland. Ihr gegenüber steht die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Dieser EBM ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Anders als in der Privatliquidation erfolgt die Abrechnung beim EBM nicht direkt gegenüber den Versicherten, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die wiederum mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Die GOÄ stellt die Grundlage für Honorarabrechnungen sowohl gegenüber Privatpatienten, als auch gegenüber gesetzlich Versicherten, die sogenannte IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) in Anspruch nehmen. Zudem greift die GOÄ auch bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die abweichend vom regulären Sachleistungsprinzip (Vertragsärzte erbringen den Versicherten Leistungen unmittelbar zulasten der Krankenkassen) nach dem Kostenerstattungsprinzip verfahren.
Ähnlich wie die Gebührenordnungen anderer freier Berufe (z. B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater) gibt die GOÄ in Deutschland approbierten Ärzte vor, welche Honorare sie für welche Leistungen beanspruchen dürfen. Seit 1987 existiert ebenso eine eigene Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).