Vertragsärzte sind niedergelassene Ärzte, die über eine Kassenzulassung (auch „sozialrechtliche Zulassung“) verfügen. Damit können sie ihre Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Voraussetzung für den Erhalt einer Kassenzulassung ist der Eintrag ins sogenannte Arztregister, das von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt wird. Vertragsärzte sind bei ihrer Tätigkeit an das Sozialrecht gebunden.
Privatärzte behandeln ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler – über die gesetzlichen Krankenkassen dürfen sie nicht abrechnen. Anders als Vertragsärzte sind Privatärzte nicht an die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs gebunden.
Zu unterscheiden sind die privatärztliche Abrechnung und die Kassenabrechnung. Bei der privatärztlichen Verrechnung haben Ärzte die Möglichkeit der praxisinternen Abrechnung oder der externen Abrechnung. Hierfür stehen Abrechnungsdienstleister zur Verfügung, die den Abrechnungsservice für die Praxis übernehmen. Das können externe Abrechnungshelferinnen, Abrechnungsbüros oder Abrechnungsstellen (auch privatärztliche Verrechnungsstellen genannt) sein. Üblicherweise stellt die externe Abrechnungshilfe folgende Dienstleistungen zur Auswahl:
- reines Honorarmanagement
- Vorfinanzierung (unechtes Factoring)
- echtes Factoring
Genau wie die privatärztliche Abrechnung geht auch die Kassenabrechnung mit Vor- und Nachteilen einher.
Auch die privatärztliche Abrechnung hat Vor- und Nachteile, die vor der Gründung einer Privatpraxis durchdacht werden sollten.
Mediziner dürfen die Abrechnung privatärztlicher Anbieter an externe Dienstleister (z.B. privatärztliche Verrechnungsstellen) auslagern. Generell kommen für Ärzte zwei Abrechnungsmodelle infrage:
Es gibt Ärzte, die die Abrechnung ihrer Honorare selbst übernehmen. Diese Option ist jedoch mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Vor allem das Mahnwesen (bis hin zum Inkasso) sowie die Handhabung ungeklärter und fehlerhafter Rechnungen sind in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzen.
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Eine weitere Möglichkeit der internen Abrechnung: Der Arzt kann einen festen Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit anstellen, der die private Abrechnung übernimmt. Da der Aufwand bezüglich der ärztlichen Abrechnung häufig keine Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) ausfüllt, übernehmen die zuständigen Mitarbeiter oft noch weitere Aufgaben in der Praxis. Darunter fallen z.B. Assistenzaufgaben sowie der Empfang und die Betreuung der Patienten an der Rezeption.
Einen Praxis-Angestellten mit der privatärztlichen Abrechnung zu betrauen, hat eine ganze Reihe von Vorteilen:
- Praxissoftware: Festangestellte Mitarbeiter sind im Umgang mit der praxiseigenen Abrechnungs-Software versiert. Die komplette Abrechnung wird über ein integriertes Programm abgewickelt. Diese Routine spart Zeit und steuert Unklarheiten und Missverständnissen entgegen.
- Vertrauen: Arzt und Praxis-Mitarbeiter arbeiten tagtäglich eng zusammen – oft über viele Jahre hinweg. Meist entsteht dabei ein besonderes Vertrauensverhältnis. Das ist vor allem bei sensiblen Angelegenheiten wie der ärztlichen Abrechnung von großer Bedeutung.
- Zugriff auf Informationen: Erfolgt die Honorarabrechnung intern, kann der Arzt zu jedem Zeitpunkt auf sämtliche Abrechnungsunterlagen (z.B. Patientendaten, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungseingänge) zugreifen.
- Persönlicher Austausch: Neuerungen und Probleme bezüglich der ärztlichen Abrechnung lassen sich im täglichen Praxisbetrieb rasch und persönlich besprechen. Durch den direkten Austausch mit der zuständigen Abrechnungshilfe ist der Arzt stets über fehlerhafte, verspätete oder gar ausbleibende Honorare im Bilde.
- Patientenbindung: Interne Abrechnungshilfen sind häufig auch für Rezeptions- und Assistenztätigkeiten zuständig. Sie empfangen und betreuen die Patienten in der Praxis und kennen diese persönlich.
- Persönlicher Ansprechpartner für Abrechnungsfragen: Einige Patienten haben Rückfragen bevor oder nachdem sie die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Erfolgt die Honorarabrechnung intern, steht den Patienten jederzeit ein persönlicher, qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung. Das stärkt das Vertrauen und die Bindung des Patienten zu Arzt und Praxispersonal. Die Praxis tritt als patientenfreundliche, familiäre Einheit auf. Der Arzt und sein Team können Patientenfragen rasch und kompetent beantworten und auf eventuelle Probleme schnell reagieren.
Die Anstellung einer Abrechnungshilfe ist eine langfristige Entscheidung und geht mit zusätzlicher Personalverantwortung einher. Neben den Vorteilen eines festangestellten Mitarbeiters, sollten deshalb auch mögliche Nachteile durchdacht werden:
- Gehalts- und Lohnnebenkosten: Für jeden festangestellten Mitarbeiter fallen Gehalts- und Lohnnebenkosten an. Diese sind gleichbleibend – egal ob in einem Monat mehr oder weniger Abrechnungsaufgaben anfallen.
- Weiterbildungskosten: Damit die Abrechnungshilfe stets auf dem neusten Stand bleibt, sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich. Diese verursachen zusätzliche Kosten.
- Ausfallrisiko: Festangestellte Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Krankenstand. Auch im Falle von Weiterbildungsmaßnahmen, Mutterschutz oder Kündigung ist mit Ausfällen der Abrechnungshilfe zu rechnen.
- Vertretungskosten: Fällt die Abrechnungshilfe aus, entstehen zusätzliche Kosten für deren Vertretung. Alternativ kann der Arzt die Honorarabrechnung in einem solchen Fall auch selbst übernehmen. Dies ist jedoch mit einem großen Zeitaufwand verbunden – insbesondere dann, wenn der Arzt im Umgang mit den Abrechnungsabläufen und -programmen nicht routiniert ist.
- Mangelnde Distanz: Bezahlen Patienten zu spät oder verweigern die Zahlung, sind angestellte Abrechnungshilfen aufgrund der Patientenbindung oft zurückhaltender mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
Neben der internen Abrechnung (Selbstabrechnung) können Ärzte die Abrechnung auch an private Abrechnungsdienstleister auslagern. Vor mehr als einem Jahrhundert begannen bereits Zahnärzte und Humanmediziner, sich im Rahmen privatärztlicher Verrechnungsstellen (PVS) zusammenzuschließen. Der Grund: Die Honorarabrechnung war mit einem wachsenden bürokratischen und zeitlichen Aufwand verbunden – und wurde für viele Ärzte zunehmend zur Belastung. Durch den Zusammenschluss zu privatärztlichen Abrechnungsstellen sollte der bürokratische Aufwand zugunsten des Patientenkontakts verringert werden. Das Modell hat sich im Laufe der letzten 100 Jahre aus gutem Grund bewährt.
Auch heute setzen viele niedergelassene Ärzte auf privatärztliche Abrechnungsdienstleister, wenn es um Verwaltungsaufgaben rund um die ärztliche Abrechnung geht. Zudem unternehmen die externen Abrechnungsdienstleister zeitintensive Aufgaben wie die Korrespondenz und gegebenenfalls auch Mahnverfahren mit Patienten. Die Abrechnungsdienstleister orientieren sich dabei vorschriftsmäßig an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bei Fragen rund um die Patientenabrechnung stehen privatärztliche Verrechnungsstellen ihren Kunden auch beratend zur Seite. Das macht privatärztliche Abrechnungsstellen und externe Abrechnungshilfen zu wichtigen Partnern für die Abrechnung von Chefärzten, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie niedergelassene Ärzte unterschiedlichster Fachrichtungen.
Der wohl größte Vorteil des externen Abrechnungsmodells ist die Entlastung für Ärzte und Praxismitarbeiter. Externe Abrechnungsdienstleister minimieren den Zeitaufwand für den Arzt und seine Angestellten. Diese Zeit kann so genutzt werden, um Patienten zu behandeln und somit mehr Umsatz zu erzielen.
Nicht nur der Zeit-, sondern auch der Kostenaufwand ist beim externen Abrechnungsmodell geringer. Denn: Der Arzt zahlt nur für jenen Aufwand, der durch die Honorarabrechnung tatsächlich entsteht. Gehaltskosten, Sozialabgaben sowie zusätzlicher Aufwand für Weiterbildung, Urlaubs- und Krankenvertretung entfallen. Sofern es sich bei dem Abrechnungsanbieter nicht um ein Kleinunternehmen mit einem Mitarbeiter handelt, ist außerdem mit keinerlei Ausfällen zu rechnen. Auch sind die Personalkosten nicht gleichbleibend, sondern variieren je nach Arbeitsaufkommen: Sind in einem Monat weniger Honorare zu verrechnen, sinken auch die Kosten für den externen Abrechnungsdienstleister.
Ein weiterer Pluspunkt: Der Arzt kann die Kosten für den externen Abrechnungsanbieter vollständig steuerlich geltend machen.
Privatärztliche Abrechnungsstellen haben sich auf bestimmte Leistungen spezialisiert, die drei gängigsten sind:
- Reines Honorarmanagement: Die privatärztliche Abrechnungsstelle stellt die Rechnung im Namen des Arztes an den Patienten. Erst wenn der Patient den Betrag bezahlt hat, erhält der Arzt sein Honorar.
- Honorarmanagement mit Vorfinanzierung: Bei dieser Leistung streckt der externe Abrechnungsdienstleister das ärztliche Honorar vor – der Arzt erhält sein Honorar also schneller (noch bevor der Patient bezahlt hat). Wird die Rechnung vom Patienten nicht beglichen, muss der Arzt den Betrag jedoch an den Abrechnungsdienstleister zurückzahlen. Diese Art der Honorarabrechnung wird auch als „unechtes Factoring“ bezeichnet.
- Echtes Factoring: Bei dieser Leistung entfällt das Ausfallrisiko für den Arzt. Die Abrechnungsstelle kauft dem Mediziner dessen Forderung ab. Das Honorar erhält der Arzt noch bevor der Patient bezahlt hat und das Ausfallrisiko geht auf den Dienstleister über. Dieses Modell bieten jedoch nur ausgewählte Verrechnungsstellen an. Im Bereich der Zahnmedizin ist echtes Factoring hingegen weit verbreitet.
Worauf kommt es bei der Ausstellung einer GOÄ Rechnung an? In unserem Beitrag zum Thema GOÄ Rechnung erhalten Sie alle Infos.
Ob privatärztliche Abrechnung oder Kassenabrechnung, interne oder externe Abrechnung – für die ärztliche Abrechnung gibt es viele unterschiedliche Optionen. Welches Modell das geeignetste ist, hängt primär von der eigenen Patientenstruktur ab (Anteil von Privatpatienten bzw. Selbstzahlern). Zudem sind aber auch die Bedürfnisse des jeweiligen Arztes bzw. seiner Praxis maßgeblich für die Wahl des passenden Abrechnungsmodells. Somit ist die Frage nach der richtigen Entscheidung nicht pauschal zu beantworten. Es gibt jedoch einige generelle Tipps, die für einen reibungslosen Ablauf der ärztlichen Abrechnungsmanagements sorgen.
Die grundlegende Entscheidung eines Arztes ist, ob er eine Kassenzulassung als Vertragsarzt für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) anstrebt oder eine Privatpraxis betreiben möchte. Von dieser Entscheidung ist die Wahl des Abrechnungsmodells abhängig. Vertragsärzte haben dabei stets auch die Wahl, zusätzlich private Leistungen zu erbringen und abzurechnen. Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen kann der Arzt auslagern und an externe Abrechnungsdienstleister vergeben. Dafür stehen externe Abrechnungshilfen und privatärztliche Abrechnungsstellen mit vielfältigem Leistungsumfang und unterschiedlichen Konditionen zur Auswahl. Das Modell der externen Privatliquidation hat sich aus gutem Grund bewährt: Es ist nicht nur die bequemste Variante, sondern häufig auch jene mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis.